Was tun, wenn Sie ein Haus erben?

12.06.2019

Ein Todesfall in der Familie. Trauer und Kummer und dann noch ein Erbe?
Wer einen Angehörigen verliert und daraufhin eine Immobilie erbt, hat in der Regel kaum Zeit den Verlust zu verarbeiten. Denn das Finanzamt und die Behörden melden sich schnell bei den Erben und stellen ihre Forderungen.

Schon seit 25 Jahren stehen wir bei Lütt Immobilien unseren Kunden nicht nur mit fachlicher Kompetenz, sondern auch mit Herz und Verstand beiseite. In Erbfällen von Immobilien und allen anderen Angelegenheiten.

Was tun, wenn man völlig unerwartet und unvorbereitet eine Immobilie erbt?

In diesem Moment beginnen häufig schon die größten Probleme:

  • Soll das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden?
  • Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen? Wenn ja, wieviel?
  • Was soll mit der geerbten Immobilie geschehen?
  • Soll sie verkauft oder selbst bewohnt werden?
  • Wie viel ist die Immobilie überhaupt wert?
  • Muss ich meine Geschwister auszahlen?

Fragen über Fragen, die potenzielles Streitterrain bieten. Häufig sogar Familien entzweien. Verlieren sie in solchen Momenten nicht den Mut und lassen Sie es nicht so weit kommen. Indem wir Ihnen helfen. Und zwar schon bevor so ein Erbfall eintritt. Hier gibt es Informationen zum Thema Schenkung : https://www.luett-immobilien.de/service/schenkung.asp

Durch unsere langjährige Erfahrung und unser gutes Gespür für die Bedürfnisse unserer Kunden, können wir schon lange vor einem Todesfall Ihre individuelle Lage genau einschätzen und so gemeinsam Modelle und Strategien entwickeln, die Ihnen im Falle eines Falles alle Lasten abnehmen.

Unser Familienunternehmen steht in allen Bereichen Ihres Lebens für Sie da. Wie ein Anker. Mit Hoffnung, Standhaftigkeit, Tradition und Vertrauen.

Sprechen Sie uns an.

Lütt Immobilien
Astrid Lütt
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