Sommerzeit Reisezeit – Reisekrankenversicherung

24.06.2019

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist keine Pflichtversicherung. Jedoch eine, für den gebotenen Leistungsumfang, mehr als zu empfehlende Absicherung im Ausland. Für sehr kleines Geld (unter 10,- € p. Person p. a.) kann hier der Krankheitsfall abgesichert werden. Viele Behandlungen – auch im Ausland – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Doch gerade Leistungsbausteine, die deutlich über eine Standardbehandlung hinaus gehen und damit sehr konstenintensiv sein können, werden nicht voll gezahlt.

Beispiele aus dem echten Leben zeigen, wie es sich mit den Kosten verhält. Nach einem Herzinfarkt in der Türkei kamen Behandlungskosten von ca. 16.000,- € auf den Urlauber aus Deutschland zu. Übernommen wurden 300,- €.

Vorzeitige nötige Rücktransporte werden von deutschen Kassen nie übernommen. Hier sind Kosten von 25.000,- € keine Einzelfälle.

Letztlich sollte das Bedingungswerk der jeweiligen Versicherung ausschlaggebend für den Abschluss sein. Hier gibt es trotz ähnlicher Jahresbeiträge noch Feinheiten, die es zu beachten und zu besprechen gilt.

Bevor Sie sich auf den Weg in den Urlaub machen: Lassen Sie uns kurz sprechen!

Wanja Westermann
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