Soforthilfen – bitte Fallstricke beachten!

24.04.2020

In dem Artikel, der sich in einer Fachmagazin für Versicherungsvermittler befindet, geht es um Stolpersteine oder Fallstricke der Soforthilfe für Versicherungsmakler.
Aber es ist natürlich auch für alle anderen Empfänger von Soforthilfe gleich relevant.

Ein wichtiges Zitat ist u.a.:“…Wer diese unrechtmäßig beantragt oder für nicht vorgesehene Zwecke nutzt, macht sich strafbar…“
Leider ist dieser Umstand oftmals nicht bekannt und wurde in meinem Augen auch nicht genug hervorgehoben. Unbürokratisch und schnell ist wichtig(!) und klingt gut.
Die Folgen einer, nennen wir es: etwas zu seichten Auslegung, auf Seiten des Antragstellers gehören aber hervorgehoben und müssen bekannt sein!

Da wir branchenübergreifend von einer erheblichen finanziellen staatlichen Unterstützung sprechen (bisher mehr als 8 Milliarden Euro ausgezahlt), müssen wir auch mit
Kontrollen und Konsequenzen rechnen. Es geht hier um staatliche Gelder und damit um korrekte angaben bei der Antragstellung. Und genau hier liegt die Gefahr: sei es unbewußt
falsche Angaben gemacht zu haben oder die Fragestellung zu einfach genommen … es liegen möglicherweise falsche Angaben vor, die Konsequenzen nach sich ziehen können.

Trotz aller Geschwindigkeit und trotz eines möglichst unbürokratischem Aufwand steht in den Anträgen folgendes (o.ä. formuliert): „…Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können…“Auszahlung sei einmal dahingestellt, die Rechtsanwältin formuliert es wie folgt in dem Beitrag:“…Dabei ist besonders gefährlich, dass bereits das fehlerhafte Ausfüllen mit Absenden des Formulars gemäß § 264 StGB strafbar ist…“
Prüfen Sie bitte vor Antragstellung genau, ob eine Hilfsbedürftigkeit im angedachten Sinne besteht und prüfen Sie im Vorweg, wie genau liquide Mittel definiert sind, die erst genutzt werden müssen,
bevor der Anspruch auf Soforthilfe besteht. Denn eines ist sehr wahrscheinlich: sollte es jetzt finanziell bereits sehr eng sein oder sogar in die Insolvenz führen, können Sie eine Strafanzeige später definitiv nicht auch noch gebrauchen.

Wer den vollen Artikel lesen möchte, findet ihn hier:
https://bit.ly/3eD13kW (Quelle: ProContra Online)

Bleiben Sie alle gesund

Wanja Westermann

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