Gebäudeversicherung zahlt / zahlt nicht …

09.02.2021

Wintersaison: es gilt einmal die Gebäudeversicherung zu überprüfen. Besser natürlich vor einem Schaden und vor der nächsten Wechselmöglichkeit (3 Monate zur Vertragsverlängerung). Aber vielleicht auch gut zu wissen, ob oder warum ein Schaden nicht versichert ist, obwohl es ein Schaden ist.

Leitungswasserschäden (LW) im Winter kommen immer wieder vor. Nur ist nicht jeder LW auch automatisch versichert. Haben Sie vergessen das Wasser nach draußen abzudrehen und den Hahn bzw. die Leitung zu entleeren, kann dies ein Verstoß gegen die Obliegenheiten sein, die Ihnen im Vertrag auferlegt wurden. (Exkurs Obliegenheit: Aufgabe, auflagen, Pflicht). Da durch Frost sich das Wasser ausdehnt, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, schadenverhindernde Maßnahmen zu unternehmen. Hierzu gehört z.B., den Wasserzufluß zu unterbinden, wenn die Gefahr von Frost besteht. Sind Ihre Räume und Abseiten, wo Wasserleitungen verlaufen genug geheizt? Oder genug gedämmt? Auch dies kann eine Auflage sein, die Sie erfüllen müssen, um Frostschäden und damit Leitungswasserschäden ersetzt zu bekommen. Was genau Sie beachten sollten, können wir gerne zusammen einmal sichten und besprechen.

Schnee … dringt ins Dach bzw. auf den Dachboden ein, obwohl kein Sturm oder Sturmschaden zu ermitteln ist? In der Grunddefinition ist Leitungswasser (aus Zu und Ableitungen) versichert. Schnee werden Sie wahrscheinlich nicht finden. Schnee und Schmelzwasser wäre in Folge eines Sturmschadens versichert, wenn sich z.B. eine Pfanne gelöst und verschoben hat und dabei die Dachfolie zerrissen ist. In Folge eines solchen Sturmschadens sind auch Folgeschäden versichert. Ist Ihr Dach jedoch älter daher vielleicht ohne Folie oder der feine Schnee hat sich doch durch irgendeine kleine Ritze gedrängt, dann stellt sich die Frage: ist es ein Sanierungsstau (zu altes Dach) oder eine unbenannte Gefahr (eben kein Leitungswasser) nach Bedingungswerk. Auch hier ist die Möglichkeit, ob geleistet wird und wenn, wieviel, von einigen Umständen abhängig. Wollen wir das zusammen mal einmal bei Ihnen prüfen?

Wanja Westermann Versicherungsmakler e.K.

 

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